SCHEIDUNGSIMMOBILIE – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Versteigerung der Immobilie



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein professioneller Makler kümmert sich um HIER die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

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